Die Landesregierung hat in den letzten Tagen Soforthilfen für die Wirtschaft und für Familien auf den Weg gebracht. Auch für Kunst- und Kulturschaffende gibt es Unterstützungsmöglichkeiten, über die ich informieren möchte.
Das branchenübergreifende Programm „Soforthilfe Corona“ für die baden-württembergische Wirtschaft ist auch für Kunst- und Kulturschaffende relevant. Freie Künstler*innen und Kulturschaffende sowie kleine Unternehmen aus dem Kunst-, Kultur- und Kreativbereich können diese Soforthilfe auch beantragen.
Wir sehen allerdings momentan die Gefahr, dass die Soforthilfeprogramme – sowohl des Landes, als auch des Bundes – an der Zielgruppe der Kunst- und Kulturschaffenden vorbeigehen. Deshalb sind wir derzeit in Abstimmung mit dem baden-württembergischen Wirtschaftsministerium, welche Kosten Selbstständige und Künstler*innen zu den laufenden Betriebskosten hinzuzurechnen können.
Können bspw. auch private Mieten, Strom, etc. zumindest teilweise als Fixkosten berücksichtigt werden? Denn bei den Soloselbständigen und Künstler*innen dienen auch diese privaten Kosten zumindest teilweise der Betriebsausübung. Klar ist: Diese Ausgaben laufen weiter und Selbstständige und Künstler*innen haben damit Fixkosten.
Diese Tatsache wollen wir in der Förderlinie „Soforthilfe Corona“ berücksichtigt haben und versuchen derzeit zu klären ob hier Änderungen nötig und möglich sind.
Weitere Hilfen:
• Nothilfefonds der Deutschen Orchester-Stiftung: orchesterstiftung.de/nothilfefonds/
• Soforthilfe der GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten) in Höhe von 250 Euro: www.gvl.de/coronahilfe
• Hilfe für Verleger*innen und Wortautor*innen: www.vgwort.de/die-vg-wort/sozialeinrichtungen/sozialfonds.html
• Hilfe für Filmhersteller*innen: www.vff.org/foerder-und-sozialfonds.html
• Aktion WERDE #KULTURRETTER: Die Aktion will für möglichst alle Zweige der Kultur einen Kulturrettungsfonds ins Leben rufen. Der Fonds wird durch Spendengelder getragen. Bis einschließlich 19.04. (vorerst) soll täglich ein Konzert/eine Lesung/ein Theaterstück ins Wohnzimmer gestreamt werden. Ziel für die Sofortunterstützung mittels Spendengeldern: Bezahlung der Künstler*innen, der Location, der Techniker*innen, Dienstleister & Werbekosten und der Organisatoren. Jeder Einnahmen-Überschuss darüber hinaus fließt in einen allgemeinen Topf für Künstler, Clubs und Dienstleister. Weitere Infos www.kulturretter.de/produkte
• Künstler*innen in Not – Spendenaufruf: Der gemeinnützige Verein „Kulturimpuls Grundeinkommen“ unterstützt freischaffende Künstler*innen, die – ohne Rücklagen und nach Absagen von Veranstaltungen – plötzlich keine Einnahmen mehr haben. Der Verein übernimmt die Verwaltung der Spendengelder, von dort erhalten die Notleidenden ihr Geld. Diese Gelder sind geschenkt und werden auf der Basis wechselseitigen Vertrauens gewährt. Für die Spender*innen kann auf Wunsch eine Spendenbescheinigung ausgestellt werden. (Bankverbindung: GLS Bank // IBAN DE21 4306 0967 7005 4549 00 // Empfänger: KultiG e.V. // Verwendungszweck: Künstlersoforthilfe (KSH). Rückfragen oder auch Meldungen von möglichen Empfängern: 0152-01326286. Sofern nicht alle eingegangenen „Notrufe“ bedient werden können, ist die Reihenfolge des Eingangs der Notfall-Meldungen maßgebend.
Weitere Infos:
• Corona: Das müssen Kreative und Filmschaffende jetzt wissen: kreativ.mfg.de/service/corona-krise/
• Zusammenfassung Hilfestellungen zu wirtschaftlichen Folgen: www.clubkollektiv.de/wp-content/uploads/2020/03/Zusammenfassung-Hilfestellungen-zu-wirtschaftlichen-Folgen-COVID-19_CORONA.pdf