Kunst und Kultur sowie der Veranstaltungsbereich sind essenziell für unser gesellschaftliches Zusammenleben und dazu enorme Wirtschaftsfaktoren. Diese Bereiche müssen über die Krise hinweg gesichert werden.
Wir können es uns gesellschaftlich wie finanziell schlichtweg nicht leisten, auf diese zu verzichten. Zur Abmilderung der schweren finanziellen Folgen der Corona-Pandemie und zum Erhalt der wertvollen kulturellen Infrastruktur in Baden-Württemberg hat die Landesregierung in den letzten Monaten verschiedene Hilfsprogramme mit einem Gesamtvolumen von mehr als 200 Mio. Euro aufgelegt und arbeitet weiter unter Hochdruck an zusätzlichen Maßnahmen.
Vergangene Woche hat die Landesregierung zusätzlichen Hilfen in einer Höhe von 28 Mio. Euro für die baden-württembergischen Kulturlandschaft beschlossen:
1. Das Impulsprogramm „Kunst trotz Abstand“ geht in die Verlängerung und wird um 3 Mio. Euro aufgestockt. Dieses Programm dient der Sicherung der Wirtschaftlichkeit von Kunst- und Kulturformaten, sobald die Öffnung von Kultureinrichtungen unter der Beachtung von Hygieneschutzkonzepten wieder möglich ist. Die Ausschreibung des Programms wird Anfang 2021 erfolgen.
2. Das Soforthilfeprogramm für die Vereine der Breitenkultur wird ebenfalls um 10 Mio. Euro aufgestockt. Damit unterstützen wir das zum Teil sehr stark getroffene Ehrenamt, das eine wichtige Stütze in unserer baden-württembergischen Kulturlandschaft darstellt.
3. Die bisherigen Corona-Nothilfeprogramme des Kunstministeriums Baden-Württemberg richten sich an institutionelle Antragsteller und Vereine, nicht aber unmittelbar an die rund zwanzigtausend unabhängigen Künstlerinnen und Künstler in Baden-Württemberg. Diese Förderlücke wollen wir mit dem Programm zur Vergabe von Projektstipendien an Künstlerinnen und Künstler in Höhe von 15 Mio. Euro schließen. Damit wollen wir einen Beitrag zur Existenzsicherung von tausenden Künstler*innen leisten. Vorgesehen sind Einzelstipendien in Höhe von 3.500 Euro. Die Stipendien werden in zwei Tranchen im Frühjahr und Sommer 2020 öffentlich ausgeschrieben.
Diese landesseitigen Maßnahmen zur Unterstützung von Kunst und Kultur sollen die angekündigten Bundeshilfen passgenau für Baden-Württemberg ergänzen. Weitere Informationen zu den bereits existierenden Förder- und Unterstützungsprogrammen des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst, wie zum Beispiel dem fiktiven Unternehmerlohn für Soloselbständige, dem Nothilfefonds Kunst und Kultur und zu weiteren Hilfsprogrammen finden Sie hier.