Seit Freitag kann die Neuauflage der Stabilisierungshilfe Corona für Hotels und Gaststätten des Landes beantragt werden.
Das Land hat die Stabilisierungshilfe für Hotel- und Gaststätten nun verlängert. Um die spezifischen Bedarfe der Branche und den Fortbestand des Gastgewerbes im Land zu sichern, wird die Stabilisierungshilfe als alternatives Förderangebot zur Überbrückungshilfe III für das erste Quartal 2021 fortgeführt. Das Förderprogrammdes Landes aus dem Herbst wurde nun verlängert.
Achtung: Die Stabilisierungshilfe II kann nur alternativ zur Überbrückungshilfe III beantragt werden und nichtfür den gleichen Förderzeitraum!
Die Förderung in der Stabilisierungshilfe II orientiert sich an der Höhe des Liquiditätsengpasses sowie der Betriebsgröße. Der Liquiditätsengpass wird für einen frei wählbaren, bis zu dreimonatigen Förderzeitraum zwischen dem 1. Januar und dem 31. März 2021 errechnet.
Die Stabilisierungshilfe Corona für Hotel- und Gaststätten wird mit identischen Förderkonditionen fortgesetzt.
· Betriebe, die mindestens 50 Prozent ihres Umsatzes im Bereich des Hotel- und Gaststättengewerbes erzielen, erhalten eine Liquiditätshilfe in Höhe von bis zu 3.000 Euro zuzüglich 2.000 Euro für jeden Beschäftigten (Vollzeitäquivalente).
· Für Betriebe, die zwischen mindestens 30 und 50 Prozent ihres Umsatzes im Bereich des Hotel- und Gaststättengewerbes erwirtschaften, ist eine Förderung von bis zu 2.000 Euro zuzüglich 1.000 Euro für jeden Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) vorgesehen.
Zusätzlich müssen folgende neue Voraussetzung erfüllt sein:
· Der hypothetische, betragsmäßige Zuschuss aus der Stabilisierungshilfe II muss signifikant (mindestens 10 Prozent) über dem hypothetischen Zuschuss aus der Überbrückungshilfe III liegen.
Die Förderung wird bis zur vollen Höhe des im Antragszeitraum nachgewiesenen Liquiditätsengpasses ausgezahlt.
Anträge können ab sofort gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 28. April 2021.
Weite Informationen unter: https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/stabilisierungshilfe-corona-fuer-das-hotel-und-gaststaettengewerbe/