Ab Montag, 8. Februar 2021, um 10 Uhr wird es über die Telefonhotline eine Warteliste geben.
„Ich verstehe jeden, der enttäuscht ist, weil er trotz mehrfacher Anrufe bei der Hotline keinen Termin bekommt. Dass wir weiter zu wenig Impfstoff haben, frustriert mich auch. Die neue Warteliste bei der Telefonhotline verkürzt und vereinfacht die Terminvergabe. Wer nicht sofort einen Termin bekommt, wird registriert und zurückgerufen oder erhält eine E-Mail, wenn wieder Termine frei sind“, so Lucha.
Ziel des Landes ist, allen Impfberechtigten, die das möchten, möglichst schnell und unkompliziert einen Termin zu geben. Die Anzahl der Impfungen richtet sich aber nach dem zur Verfügung stehenden Impfstoff, dieser ist im Moment der entscheidende Faktor. Das ist auch das Problem bei der Terminvergabe: Die Nachfrage ist derzeit sehr viel größer als die freien Impftermine. Die Bundeshotline 116 117 sowie das nachgeschaltete Callcenter des Landes funktionieren gut. Die Statistiken zeigen, dass es in der Bundeshotline ganz überwiegend keine langen Wartezeiten gibt. In den letzten Tagen gab es durchschnittlich etwa 34.500 Anrufe pro Tag. Die Wartezeit bis zur Gesprächsannahme lag im Schnitt unter zwei Minuten. Doch die wenigen verfügbaren Termine sind schnell ausgebucht. Sofern keine Impftermine verfügbar sind, werden die Anrufer persönlich darüber informiert.
Das Land bringt deshalb noch weitere technische Verbesserungen bei der Hotline auf den Weg. Für die dortigen Mitarbeitenden sind Termine für die Erstimpfung immer für die kommenden drei Wochen sicht- und buchbar. Um Mitternacht schaltet das Terminvergabesystem auf den nächsten Tag, damit sind die neuen Termine für die Erstimpfung am 22. Tag sichtbar und buchbar. Um zu verhindern, dass für die Terminvergabe beim Callcenter morgens um 8 Uhr kaum noch Termine verfügbar sind, soll es bald die Möglichkeit geben, bestimmte Termine nur für die Vermittlung im Callcenter tagsüber zu reservieren.
Wenn die Pflegeheime geimpft sind, gibt es Angebote für Impfberechtigte vor Ort
Die Arbeit der Mobilen Impfteams hat sich bewährt. Wenn die Erst- und Zweitimpfungen in den Alten- und Pflegeheimen abgeschlossen sind, besteht daher für interessierte Einrichtungen und Kommunen die Möglichkeit, dass die Mobilen Impfteams nach einem neuen Konzept des Ministeriums für Soziales und Integration in Tagespflegeeinrichtungen und zu Vor-Ort-Terminen in die Kommunen kommen. Die Verimpfungen in den Tagespflegeeinrichtungen laufen dabei analog zu den Impfungen in Pflegeheimen.
Für interessierte Kommunen, die ihren impfberechtigten Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit eines Impftermins vor Ort bieten wollen, sollen Impf-Aktionen der Mobilen Impfteams ermöglicht werden. Dabei wird von Landesseite das Mobile Impfteam und der notwendige Impfstoff zur Verfügung gestellt. Die Kommune organisiert in Absprache mit dem zuständigen Impfzentrum vor Ort geeignete Räumlichkeiten für einen Vor-Ort-Impftermin. Hier sind auch lokale Lösungen für den Weg der Impfberechtigten ins Vor-Ort-Impfzentrum denkbar, etwa durch ehrenamtliche Fahrservices. Das Ministerium für Soziales und Integration befindet sich für die Vorplanungen bereits in enger Abstimmung mit den Kommunalen Landesverbänden.
„Unser Ziel ist, den Menschen ein ihrer Lebenssituation entsprechendes Angebot zu machen, wenn genug Impfstoff vorhanden ist – auch wenn die Impfung beim Hausarzt noch nicht möglich ist. Sie sollen sich entscheiden können, sich im Impfzentrum oder bei regionalen Vor-Ort-Terminen in den Kommunen impfen zu lassen – möglichst so, wie es zu ihrer jeweiligen Lebenssituation passt“, erläuterte Minister Lucha das geplante Konzept.
Nach einer Einigung des Ministeriums mit den Krankenkassen werden bereits jetzt ältere Menschen, die zwar impfberechtigt, jedoch nicht mobil sind, bei der Fahrt ins Impfzentrum unterstützt. Jeder, der beispielsweise Fahrten zum Hausarzt von der Krankenkasse bezahlt bekommt, kann auch für den Weg zum Impfzentrum eine sogenannte Krankenfahrt nutzen. Voraussetzung dafür ist eine Verordnung des Hausarztes, die auch telefonisch erfragt werden kann. Diese Regelung gilt zunächst für alle älteren Menschen in der ersten Gruppe der Impfberechtigten, also aktuell Impfberechtigte, die älter als 80 Jahre sind. Diese Möglichkeit kann in Zukunft auch bei lokalen Impfterminen in der Gemeinde genutzt werden.
Spätestens mit dem Übergang in die Regelversorgung wird auch eine Verimpfung durch die Hausärztinnen und Hausärzte bei den Menschen daheim möglich sein. Voraussetzung dafür sind jedoch große Mengen von Impfstoff, der einfacher zu lagern und zu transportieren ist als die aktuell verfügbaren Impfstoffe. Zudem muss dieser Impfstoff in Einzeldosen verfügbar sein.
AstraZeneca ermöglicht schnellere Impfung des Krankenhauspersonals
Die erste Lieferung des Impfstoffes von AstraZeneca, die nach Baden-Württemberg kommt, wird den im Krankenhausplan des Landes verzeichneten Krankenhäusern für die Impfung des berechtigten Personals zur Verfügung gestellt. Damit kommt die Impfung des Krankenhauspersonals wesentlich schneller voran als gedacht. Die Verteilung erfolgt überwiegend durch einen Teil der Impfzentren, wo die Krankenhäuser den Impfstoff abholen können.
Der Impfstoff von AstraZeneca ist nach der STIKO-Empfehlung in Deutschland ausschließlich für die Personengruppe von 18-64 Jahren empfohlen. Für diese Altersgruppe liegen ausreichend Daten über die Wirksamkeit vor. Abgesehen davon wird er als gleichermaßen geeignet zum Individualschutz und zur Bekämpfung der Pandemie angesehen wie die anderen beiden Impfstoffe. Seine Wirksamkeit liegt in den Zulassungsstudien bei 71 Prozent. „Ich bin froh, dass wir mit dem Impfstoff von AstraZeneca nun endlich den Krankenhäusern direkt Impfstoff zur Verfügung stellen können. Das Klinikpersonal leistet in dieser Pandemie Großartiges, arbeitet oft bis an die Belastungsgrenze und teilweise auch darüber hinaus. Ich bin froh, dass wir das jetzt würdigen können, indem wir den Kliniken endlich den Impfstoff direkt zur Verfügung stellen, um das Personal selbst zu impfen“, sagte Minister Lucha.
Quelle: Baden-Wuerttemberg.de