Grünen-Fraktionschef Andreas Schwarz appelliert an die baden-württembergische Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut, das Soforthilfeprogramm des Landes auf mittelständische Unternehmen auszuweiten - Landtagsgrüne begrüßen zudem Nachbesserungen beim Sofortprogramm für Solo-Selbstständige und Kleinunternehmen.
Grünen-Fraktionschef Andreas Schwarz:
„Viele Hilfen sind bereits in Gang gekommen – etwa für unsere Kommunen und Familien oder für unsere Klein- und Solo-Unternehmen. Jetzt gilt es, eine weitere Lücke zu schließen: Rund ein Drittel der Menschen arbeiten in Betrieben, die zwischen 50 und 249 Menschen Arbeit geben. Für uns ist daher klar: Auch unsere mittelständischen Unternehmen brauchen dringend finanzielle Hilfe. Wir bitten daher die Wirtschaftsministerin, zügig aufzuzeigen, wie unser Mittelstand unterstützt werden kann – etwa über direkte Liquiditätszuschüsse oder zinslose Darlehen."
Nach dem Beschluss des Landtags stehen fünf Milliarden Euro für Soforthilfe vom Land bereit. Diese können auf die mittelständischen Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgeweitet werden, nachdem es durch Mittel des Bundes mehr Spielraum gibt. Finanzielle Hilfen für unsere mittelständischen Unternehmen sind zwingend notwendig und ein wichtiges Signal an unsere Mittelständler und an deren Hausbanken. Gemeinsam gilt es, die wirtschaftlichen Folgen des Corona-Virus einzudämmen. Das Land leistet seinen Beitrag, damit die Banken ihren Beitrag leisten können.
Darüber hinaus freuen wir uns, dass die Wirtschaftsministerin unsere dringliche Bitte aufgenommen hat und das Sofortprogramm für unsere Soloselbständigen- und kleine Unternehmen sowie Angehörigen der Freien Berufe nachbessern wird. Klar ist jetzt: Diese müssen kein privates Vermögen einsetzen, bevor sie Soforthilfe in Anspruch nehmen können.
In einem offiziellen Schreiben an die Wirtschaftsministerin am Freitag (26.03.2020) hatten wir appelliert, den Einsatz von Privatvermögen kritisch zu überprüfen. Denn der Einsatz von privatem Vermögen würde viele Unternehmerinnen und Unternehmer doppelt treffen: Nicht nur ihre wirtschaftliche Existenz ist durch die Corona-Krise bedroht, sondern auch ihr privates liquides Vermögen würde so zunehmend angegriffen. Das gilt es zu vermeiden.
Es ist gut, dass die Soloselbstständigen und Kleinunternehmen jetzt Klarheit haben. Wir dürfen die Unternehmerinnen und Unternehmer in der für sie ohnehin schon angespannten Lage nicht mit der Auslegung von Förderbedingungen allein lassen.