Bund und Länder haben sich darauf verständigt, den Lockdown weitestgehend bis 7. März zu verlängern. Der positive Trend bei den Infektionszahlen darf nicht gefährdet werden. Vor allem durch die Ausbreitung von ansteckenderen Virusvarianten besteht die Gefahr einer dritten Welle.
Die Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin hat sich darauf geeinigt, dass der Lockdown weitestgehend bis 7. März verlängert wird. Durch die Disziplin der Bürgerinnen und Bürger ist es gelungen, seit Weihnachten die Infektionszahlen wieder deutlich zu senken. Baden-Württemberg bewegt sich sogar landesweit wieder auf eine 7-Tage-Inzidenz von 50 zu. „Vor einigen Monaten waren wir eines der Bundesländer mit den höchsten Infektionszahlen. Heute sind wir das Land mit der niedrigsten Inzidenz!“, erinnerte Ministerpräsident Winfried Kretschmann in seinem Statement nach der Ministerpräsidentenkonferenz. „Das ist ein großer Erfolg. Das sind ermutigende Zahlen. Sie zeigen: Die Maßnahmen wirken. Sie retten Leben. Sie schützen viele Menschen vor Erkrankungen. Und das ist Ihr Verdienst! Sie nehmen sich zurück, um andere zu schützen. Sie sind vorsichtig und diszipliniert. Und dafür möchte ich Ihnen von ganzem Herzen danken.“
Gleichzeitig bereiten sich aber deutlich ansteckendere Virusvarianten aus. Darunter vor allem die britische Virusvarianten B.1.1.7, die bei gleichen Maßnahmen den effektiven R-Wert um mindestens 0,3 anheben könnte. Baden-Württemberg sequenziert alle positiven PCR-Test, um die Ausbreitung der Virusvarianten besser einschätzen und eindämmen zu können. „Auch in Deutschland und Baden-Württemberg wissen wir: Diese Mutanten sind bereits da und sie beginnen sich auszubreiten. Wir müssen damit rechnen, dass sie im März die dominante Variante werden. Deshalb müssen wir alles daransetzen, um diese Ausbreitung zu verlangsamen. Und dafür müssen wir den Abwärtstrend bei den Infektionen fortsetzen“, fasste Kretschmann die derzeitige Ausgangssituation zusammen.
Schnelle Öffnungen könnten fatale Folgen haben
Die Ausbreitung des Virustyps in England, Irland und Portugal hat gezeigt, wie schnell die Zahlen nach oben schießen und dass sie nur mit langen deutlich schärferen Maßnahmen wieder in den Griff zu bekommen sind.
„Deshalb dürfen wir jetzt nicht nachlassen. Sonst riskieren wir eine dritte Welle, die dann einen erneuten Lockdown erforderlich machen würde. Mit härteren Maßnahmen, als wir sie heute haben“, mahnte Kretschmann. Daher müssen auch in den Gebieten, in denen jetzt die Zahlen sinken, weiter Kontakte auf ein absolutes Minimum reduziert werden. Der Grundsatz „Wir bleiben zuhause“ bleibt das wesentliche Instrument im Kampf gegen die Pandemie und rettet täglich Menschenleben.
„Ein ständiges Wechselspiel zwischen Öffnung und Lockdown möchte ich unbedingt vermeiden“, erklärte Kretschmann. Denn Niemandem ist geholfen, wenn durch zu weitgehende oder zu schnelle Öffnungen erneute umfassende Einschränkungen des öffentlichen Lebens notwendig würden, weil das Infektionsgeschehen sich wieder beschleunigt.
Daher haben sich der Bund und die Länder heute darauf geeinigt, die geltenden Maßnahmen bis zum 7. März zu verlängern. Die bisherigen Maßnahmen bleiben weitestgehend in Kraft.
Kitas und Grundschulen haben oberste Priorität
Wenn Öffnungen möglich sind, haben die Öffnungen im Betreuungs- und Bildungsbereich oberste Priorität. „Deshalb sind wir übereingekommen, der Öffnung von Kitas und Grundschulen höchste Priorität zu geben“, so Kretschmann. „Für weiterführende Schulen mit Ausnahme der Abschlussklassen bleibt es vorerst beim Distanzunterricht.“ Über das konkrete Vorgehen wird der Ministerpräsident am 11. Februar 2021 in der Sondersitzung des Landtags informieren.
Der Bundesgesundheitsminister wurde beauftragt, zu prüfen, ob Erzieherinnen und Grundschullehrkräfte früher als bisher vorgesehen – nämlich in der Kategorie 2 mit hoher Priorität – geimpft werden können.
Vor dem Hintergrund der Bedeutung von Friseuren für die Körperhygiene und der jetzt bereits seit längerem bestehenden Schließung, sollen diese auch perspektivisch bei entsprechender Infektionslage ab dem 1. März unter Hygieneauflagen wie medizinische Masken, Steuerung des Zutritts und im Voraus fest vergebenen Terminen wieder öffnen dürfen.
„Der nächste Öffnungs-Schritt soll bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von höchstens 35 erfolgen“, kündigte Kretschmann an. Dann sollten der Einzelhandel mit einer Begrenzung von einem Kunden pro 20 Quadratmetern, Museen und Galerien sowie die noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungsbetriebe wieder öffnen können.
In Landkreisen, die weiter eine hohe 7-Tage-Inzidenz von über 50 haben, ergreift das Land weiter lokale und regionale Maßnahmen. Baden-Württemberg setzt dies beispielsweise schon jetzt mit möglichen nächtlichen Ausgangsbeschränkungen in Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 50 um.
Perspektive für Lockerungen und Öffnungen
Ihm sei bewusst, dass sich viele Menschen einen genau ausgearbeiteten Fahrplan für Öffnungen wünschten, sagte Kretschmann. „Ein solcher Plan würde allerdings sehr viel mehr versprechen als er halten kann. Denn es gibt immer wieder Entwicklungen, die niemand vorhersehen kann. Die aber die Pandemie entscheidend beeinflussen: So wie jetzt die Mutationen“, so Kretschmann weiter.
Dass es zu Mutationen komme, war jedem klar, aber die hohe Geschwindigkeit, mit der sich derart gefährliche Varianten entwickeln, habe selbst die Expertinnen und Experten überrascht. „Deshalb glaube ich nicht, dass uns derzeit detaillierte und langfristige Stufenpläne mehr Planungssicherheit bringen. Entweder wir müssten sie laufend anpassen – doch dann gäbe es keine Planungssicherheit. Oder wir müssten neue Erkenntnisse ignorieren – das aber wäre fahrlässig und gefährlich“, sagte Kretschmann. Daher müsse man weiter auf Sicht fahren.
Grundsatzbeschlüsse werden jetzt in den Ländern umgesetzt.
Diese Ergebnisse werden jetzt, wie nach jedem Treffen von Bund und Ländern, in den Fachressorts geprüft, die Details ausgearbeitet und in die Corona-Verordnung integriert. Zudem werden der Landtag, die kommunalen Landesverbände und der Normenkontrollrat einbezogen. Sobald dieses Verfahren abgeschlossen ist, wird die aktualisierte Verordnung verkündet. Wir kommunizieren die Details umgehend auf hier auf Baden-Württemberg.de, über unsere Social Media-Kanäle oder unseren Messengerdienst. Oder Sie abonnieren unseren Newsletter, dann verpassen Sie keine aktuellen Informationen.
Beschluss der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin vom 10. Februar 2021 (PDF)