Der Landtag von Baden-Württemberg hat in seiner Sitzung am 4.11.2020 das Gesetz zur Regelung einer Landesgrundsteuer – Landesgrundsteuergesetz – beschlossen.
Ende 2019 wurde auf Bundesebene ein Grundsteuerreformgesetz verabschiedet. Das Gesetz gibt den Ländern mit einer Öffnungsklausel die Möglichkeit, vom Bundesgesetz abzuweichen, eigene Grundsteuermodelle zu entwickeln und umzusetzen. Davon haben wir mit dem Bodenwertmodell Gebrauch gemacht und dieses mit den kommunalen Landesverbänden besprochen.
Es basiert im Wesentlichen auf zwei Kriterien: der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert. Für die Bewertung werden beide Werte miteinander multipliziert. Im weiteren Schritt wird eine gesetzlich festgelegte Steuermesszahl angewandt – modifiziert nach der Nutzung des Grundstücks. Für überwiegend zu Wohnzwecken genutzte Grundstücke gibt es einen Abschlag. Damit soll erreicht werden, dass Wohnen im Durchschnitt nicht teurer wird. Ein großes Plus des Bodenwertmodells ist es, dass neu geschaffener Wohnraum keine höhere Besteuerung auslöst. Denn die Gebäudefläche spielt bei der baden-württembergischen Grundsteuer grundsätzlich keine Rolle.