Gute Nachrichten für alle Kommunen in Baden-Württemberg, die Integrationsmanager für die Sozialberatung von Geflüchteten einstellen möchten: Wie der Ravensburger Landtagsabgeordnete und Minister für Soziales und Integration Manne Lucha mitteilt, haben sie jetzt Klarheit über die Höhe der ihnen dafür vom Land zur Verfügung gestellten Mittel.
Luchas Ministerium und die Kommunalen Landesverbände haben sich auf eine Verteilung der 116 Millionen Euro verständigt, die das Land den Kommunen während der zweijährigen Laufzeit des Paktes für Integration für das Integrationsmanagement bereitstellt. Davon profitieren auch die Städte und Gemeinden im Landkreis Ravensburg, die jetzt Mittel abrufen beziehungsweise beantragen können.
So stehen für die Stadt Ravensburg knapp 350.000 Euro zur Verfügung, Weingarten kann 155.000 abrufen. Aber nicht nur die großen Kreisstädte sind bedacht, auch für die Gemeinden sind Mittel vorhanden. Wilhelmsdorf stehen beispielsweise rund 30.000 Euro zur Verfügung, die Gemeinde Wolpertswende kann Mittel in Höhe von knapp 50.000 Euro abrufen . Insgesamt können die Städte und Gemeinden im Kreis Ravensburg Mittel in Höhe von knapp 2.25 Millionen Euro beantragen. Die Summen richten sich nach der Zahl der Flüchtlinge, die zum Stichtag 15. September 2017 in der sogenannten Anschlussunterbringung in der Gemeinde gemeldet waren.
Manne Lucha: „Mit den Integrationsmanagern gibt es endlich und erstmals eine professionelle Betreuung und Begleitung für Flüchtlinge mit abgeschlossenen Verfahren. Sie waren bislang immer auf sich alleine gestellt. Dieses Konzept eines flächendeckenden und strukturierten Integrationsmanagements nach der vorläufigen Unterbringung ist bislang bundesweit einzigartig. Es soll dazu beitragen, dass aus Flüchtlingen bald Mitbürgerinnen und Mitbürger werden.“
Die Gemeinden, erläutert der Sozial- und Integrationsminister, können jeweils entscheiden, ob sie selbst Integrationsmanager beschäftigen oder sich mit anderen Gemeinden zusammenschließen und gemeinsam einen Antrag stellen möchten. Antragsberechtigt sind eine oder mehrere Kommunen, wenn sie laut Planungsrahmen Mittel in Höhe von mindestens 51 000 Euro in Anspruch nehmen könnten. Kommunen, die laut Planungsrahmen unter dieser Summe liegen, müssen sich mit anderen Kommunen zusammenschließen.