Die Landesregierung fördert die Feuerwehren im Landkreis Ravensburg in diesem Jahr mit über 1,14 Millionen Euro. Davon werden zum Beispiel neue Fahrzeuge und Schutzausrüstung angeschafft sowie Erweiterungen von Feuerwehrhäusern unterstützt. Daneben erhalten die Städte und Gemeinden pauschale Zuweisungen je nach Anzahl der aktiven Feuerwehrangehörigen
„Um anspruchsvolle Einsatzlagen gut und sicher zu bewältigen, brauchen die Feuerwehren eine moderne Ausstattung. Deshalb ist es absolut richtig, dass die Landesregierung das Aufkommen aus der Feuerschutzsteuer wieder an die Feuerwehren gibt und auch dieses Jahr einen gut gefüllten Fördertopf bereitstellt“
freuen sich die Abgeordneten des Landkreises August Schuler und Raimund Haser (CDU) sowie Petra Krebs und Manne Lucha (Grüne).
Um dafür optimale Voraussetzungen zu schaffen, fließen in den Regierungsbezirk Tübingen im Jahr 2020 rund sieben Millionen Euro als Landeszuwendungen zur Projektförderung des Feuerwehrwesens und weitere rund 2,5 Millionen Euro als Pauschalförderung.
„Investitionsschwerpunkte sind Fahrzeuge und Feuerwehrhäuser. Diese Zuschüsse unterstützen die Gemeinden und Landkreise dabei, ihre Aufgaben nach dem Feuerwehrgesetz zu erfüllen. So stärken wir sowohl den Feuerschutz als auch das Ehrenamt der Feuerwehr. Ein gutes Signal für unsere Feuerwehren“
Info:
Insgesamt wurden im Regierungsbezirk Tübingen 102 Anträge auf Zuwendungen zur Projektförderung mit einer Antragssumme von rund sieben Millionen Euro eingereicht. Davon konnten alle Maßnahmen gefördert werden. Unterstützt werden insbesondere die Beschaffung von Fahrzeugen und der Bau bzw. die Erweiterung von Feuerwehrhäusern. Im Wesentlichen handelt es sich dabei folgende Projekte:
26 Löschfahrzeuge
5 Neubauten oder Erweiterungen/Umbauten von Feuerwehrhäusern
2 Drehleiter-Fahrzeuge
9 Gerätewagen (Logistik bzw. Transport)
8 Netzersatzanlagen (für einen evtl. Stromausfall)
Ersatzbeschaffungen für Einrichtungen einer Integrierten Leitstelle und Alarmierungseinrichtungen
Für die Projekte der Landkreise und der Stadt Ulm hat das Regierungspräsidium Tübingen in diesem Jahr in fünf Fällen Zuwendungsmittel bewilligt, und zwar in Höhe von rund 125.000 Euro (siehe dazu Anlage 2). Über diese Förderung von Projekten der Landkreise und der Stadt Ulm entscheidet das Regierungspräsidium in eigener Zuständigkeit.
Bei der Projektförderung der Gemeinden erstellen dagegen die Landratsämter die Bewilligungsbescheide. Insoweit verteilt das Regierungspräsidium Tübingen lediglich die Mittel an die Landratsämter. Dies erfolgt auf Basis von priorisierten Maßnahmenlisten, die die Landratsämter dem Regierungspräsidium vorgelegt haben.
Neben der Projektförderung fördert das Land Baden-Württemberg mit einer pauschalen Zuwendung pro Feuerwehrangehörigem bzw. Angehörigem der Jugendfeuerwehr Ausbildungskosten, Kosten für die Dienst- und Schutzkleidung sowie den Betrieb von Werkstätten. Für das Jahr 2020 beträgt diese Pauschalförderung im Regierungsbezirk Tübingen insgesamt rund 2,5 Millionen Euro. Zudem stehen dem Regierungsbezirk Tübingen Mittel für die Unfallfürsorge der Feuerwehrangehörigen sowie Sachmittel in Höhe von 500.000 Euro zur Verfügung.
Die Zuwendungen zur Feuerwehrförderung werden in Baden-Württemberg aus dem Landesanteil am Aufkommen aus der Feuerschutzsteuer gewährt. Die Mittel für die sogenannte Projekt- und Pauschalförderung des Feuerwehrwesens werden den Regierungspräsidien jährlich vom Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg zugewiesen. Über die Zuwendungen für die Projekte der Landkreise des Regierungsbezirks Tübingen, des Stadtkreises Ulm sowie des Kreisfeuerlöschverbands Biberach (KFLV) entscheidet das Regierungspräsidium Tübingen selbst.