Der Landtag hat in einer Sondersitzung beschlossen, dass die Landesregierung Kredite von bis zu fünf Milliarden Euro zur Bekämpfung der Corona-Pandemie und ihrer Folgen aufnehmen darf. Zusätzlich stehen 1,2 Milliarden Euro aus der Rücklage für Haushaltsrisiken bereit.
„Wir haben die Corona-Epidemie als Naturkatastrophe für Baden-Württemberg bewertet. Das gibt uns die Flexibilität von den Vorgaben der Schuldenbremse abzuweichen und jetzt die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die wirtschaftlichen Folgen der Krise frühzeitig abzufedern. Mit dem im Soforthilfeprogramm enthaltenen Härtefallfonds können Selbständige und kleine Unternehmen, die von der Coronakrise betroffen sind, schnell und unbürokratisch einen Direktzuschuss erhalten“,
so MdL Lucha.
„Gerade bei uns in Ort Ravensburg und der Region gibt es viele Selbstständige, Kulturschaffende sowie kleine Unternehmen denen durch die Coronakrise ihre Einnahmen wegbrechen. Insbesondere in den kulturellen und sozialen Branchen dürften oder könnten oftmals keine Rücklagen gebildet werden. Sie müssen jetzt unkompliziert ihre laufenden Kosten abdecken können, denn für sie kommen Kredite über die Hausbank oftmals zu spät. Deshalb haben wir den Weg freigemacht für Hilfen, die den dringenden und kurzfristigen Finanzbedarf abdecken.“
Darüber hinaus werden für alle Unternehmen die bereits bestehenden Darlehensprogramme als schnelle Liquiditätshilfe angepasst, die Bürgschaftsquote erhöht und ein Beteiligungsfonds eingerichtet. „Diese Maßnahmen werden in Abstimmung und Ergänzung mit den Bundesprogrammen schnell und zielgerichtet wirken“,
so MdL Lucha.
„Wir lassen mit dem Sofortprogramm niemanden alleine und wir helfen denen, die durch die Coronakrise in eine Existenzkrise kommen.“
Folgende Bausteine umfassen unsere Beschlüsse:
- Feststellung einer Naturkatastrophe: Wir haben die Corona-Epidemie als Naturkatastrophe für Baden-Württemberg bewertet (nach § 18, Absatz 6 LHO). Das gibt uns die Flexibilität von den Vorgaben der Schuldenbremse abzuweichen. Genau für einen solchen Notfall haben wir die Ausnahmekomponente in der Landeshaushaltsordnung verankert. Das zahlt sich jetzt aus!
- Rückgriff auf Haushaltspuffer: Wir haben einen Nachtragshaushalt beschlossen und finanzieren über die Rücklagen im Doppelhaushalt 2020/21 dringend notwendige Maßnahmen zur gesundheitlichen Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie und erste notwendige Maßnahmen zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen. Die Rücklage für Haushaltsrisiken beträgt 1,5 Milliarden Euro.
- Kreditermächtigung: Zur weiteren Bewältigung dieser Naturkatastrophe haben wir interfraktionell ein Gesetz zur Aufnahme von Krediten bis zu einer Höhe von 5 Mrd. Euro beschlossen. Die aufgenommenen Kredite sind in einem Zeitraum von zehn Jahren, beginnend ab dem Haushaltsjahr 2024, zu tilgen.
- Bürgschaftsrahmen: Wir vereinfachen und stärken die Rahmenbedingungen für Bürgschaften zur Unterstützung der von der Krise betroffenen Unternehmen: Wir erhöhen die Bürgschaftsquote von aktuell 50% auf 80% (Bürgschaften der Bürgschaftsbank, L-Bank und Landesbürgschaften) und wir setzen den Bürgschaftsrahmen des Landes von aktuell 200 Mio. € auf 1 Mrd. € herauf. Bürgschaftsbanken können künftig Bürgschaften bis zu 250.000 Euro in eigener Kompetenz entscheiden, um damit ein noch schnelleres Krisenmanagement zu ermöglichen.
Weitere Maßnahmen der Landesregierung:
- Härtefallfonds: Über ein Sofortprogramm werden wir insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen, Solo-Selbständigen, Kulturschaffenden und Gastronomen mit Soforthilfen, die durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage oder in massive Liquiditätsengpässe geraten sind, unter die Arme greifen. Ihnen muss rasch und unbürokratisch geholfen werden, auch mit einmaligen Direktzuschüssen. Mit dem branchenoffenen Fonds sollen Selbstständige und mittelständische Unternehmen bis 50 Beschäftigte bei der Abdeckung ihres dringenden und kurzfristigen Finanzbedarfs unterstützt werden. Dabei sollen je nach Einzelfall Mittel in Höhe von zwischen 5.000 und 15.000 Euro fließen.
- Steuerliche Erleichterungen: Das Bundesfinanzministerium hat zusammen mit den Landesfinanzministerien steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung von Unternehmen beschlossen, die von der Ausbreitung des Virus betroffen sind: Wer sich Steuern stunden lässt, zahlt keine Zinsen und muss auch keine Vollstreckung fürchten. Das gilt für die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und die Umsatzsteuer. Säumniszuschläge werden ebenfalls erlassen. Stundungen der Gewerbesteuer werden von der jeweiligen Gemeinde bearbeitet.
- Beteiligungsfonds: Mit einem Beteiligungsfonds der L-Bank in Höhe von einer Milliarde Euro soll das Eigenkapital von an sich gesunden, angesichts der Krise aber in Not geratenen, systemrelevanten Unternehmen gestärkt werden, sodass diese wieder liquide und kreditwürdig werden und so die Krise überstehen.
- Krisenberatungsprogramm: Insbesondere Selbstständige und Mittelständler sollen umfassend begleitet und mit zusätzlichen Online-Beratungsleistungen zur Corona-Soforthilfe, zur Liquiditätsplanung und zu weiteren Hilfsmaßnahmen unterstützt werden.
Quelle: https://www.gruene-landtag-bw.de/themen/wirtschaft-und-arbeit/corona-rettungsschirm-soforthilfe-fuer-selbststaendige-und-kleine-unternehmen-kommt/